Blog · Steuern · 15. Oktober 2026

Vorabpauschale im Januar 2027: Was auf ETF-Sparer zukommt

Anfang Januar holt sich das Finanzamt bei vielen ETF-Sparern Geld vom Verrechnungskonto, obwohl sie nichts verkauft haben. Das ist die Vorabpauschale. Für 2026 fällt sie höher aus als in den Jahren davor. Hier erfährst du, wie sie funktioniert und wie du vorbereitet bist.

Was ist die Vorabpauschale?

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus, sondern legen sie wieder an. Damit Anleger die Steuer darauf nicht unbegrenzt aufschieben können, gibt es seit 2018 die Vorabpauschale. Sie unterstellt einen fiktiven Mindestertrag und besteuert ihn jedes Jahr ein Stück vorab.

Wichtig: Was du jetzt zahlst, wird dir beim späteren Verkauf angerechnet. Die Vorabpauschale wird von deinem Veräußerungsgewinn abgezogen, du zahlst also nicht doppelt. Es ist ein Vorschuss, keine Extra-Steuer.

Wie wird sie berechnet?

Die Rechnung hat drei Schritte:

  1. Basisertrag: Wert des ETFs am Jahresanfang × Basiszins × 0,7. Für 2026 also Wert × 3,2 % × 0,7 = Wert × 2,24 %.
  2. Deckel: Die Pauschale ist höchstens so hoch wie der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr, inklusive Ausschüttungen. Hat dein ETF 2026 an Wert verloren, gibt es keine Vorabpauschale.
  3. Ausschüttungen abziehen: Hat der ETF ausgeschüttet, wird das von der Pauschale abgezogen. Bei ausschüttenden ETFs fällt sie deshalb oft klein oder gar nicht an.

Hast du im Laufe des Jahres gekauft, wird es weniger: Für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat sinkt die Pauschale um ein Zwölftel. Kaufst du zum Beispiel im März, zählen nur zehn Zwölftel.

Rechenbeispiel

Du hattest am 1. Januar 2026 Anteile eines thesaurierenden Aktien-ETFs im Wert von 10.000 Euro, und der ETF ist im Jahr um mindestens 224 Euro gestiegen.

Basisertrag: 10.000 € × 3,2 % × 0,7224,00 €
Davon steuerfrei (Teilfreistellung 30 % bei Aktien-ETFs)−67,20 €
Steuerpflichtig156,80 €
Steuer mit 26,375 % (ohne Kirchensteuer)41,36 €

Hast du einen Freistellungsauftrag und dein Sparerpauschbetrag (1.000 Euro, für Verheiratete 2.000 Euro) ist noch nicht aufgebraucht, zahlst du gar nichts. Die 156,80 Euro werden dann nur von deinem Freibetrag abgezogen.

Was du jetzt tun solltest

Fazit

Die Vorabpauschale ist lästig, aber überschaubar. Mit dem höheren Basiszins von 3,2 % ist sie diesmal etwas größer. Wer einen Freistellungsauftrag hat und ein kleines Polster auf dem Verrechnungskonto lässt, merkt davon meist kaum etwas.

Welcher Welt-ETF zu dir passt, liest du in unserem Vergleich All-Cap oder All-World?.

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Quellen